Beitragsordnung
Stand: 01.01.2023
Der Jahresbeitrag für Einzelmitglieder beträgt 75 €.
Familienmitgliedschaft (wenn beide Eltern aktiv sind) 120 €
Die Einzelmitgliedschaft ist ab 16 Jahren möglich.
Für Kinder unter 16 Jahre muss ein Erziehungsberechtigter zusätzlich Mitglied werden.
Der Mitgliedsbeitrag für Kinder unter 16 Jahren beträgt, pro Kind 20 €.
Ab dem 3. Kind wird der Mitgliedbeitrag bei 120 € begrenzt.
Die Mitgliedschaft, Erziehungsberechtigter und Kind. Kann nach dem erreichen des 16 Lebensjahrs des Kindes geändert werden. Wird diese Änderung nicht aktiv vom Mitglied vorgenommen. So läuft die Mitgliedschaft unverändert weiter.
Der Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder beträgt 5€.
Die Mitgliedschaft beinhaltet, für jedes Mitglied ab 16 Jahren, 10 Stunden Gemeinschaftsarbeit pro Mitglied / Jahr.
Von der Gemeinschaftsarbeit ausgenommen sind Arbeitsstunden die an dem Tag einer Rennveranstaltung geleistet werden.
Die Arbeitsstunden sind dem jeweiligen Leiter eines Arbeitseinsatzes nach der Beendigung der jeweiligen Arbeit mitzuteilen.
Am Ende von Jahr werden nicht geleistete Arbeitsstunden mit 5 € / Sunde vom angegeben Bankkonto abgebucht.
Beispiel
Alter |
Beitrag |
Arbeits-stunden |
16 oder älter |
75 € |
10 Std. |
+ 1 Kind unter 16 Jahre |
95€ |
10 Std. |
+ 1 Kind über 16 Jahre |
95€ |
20 Std. |
Familie (beide Elternteile aktiv) Kinder unter 16 Jahre |
120 € |
20 Std. |